Feuerwehrbedarfsplanung

Die Aufgaben der Gemeinden im Feuerwehrwesen sind in § 3 Abs. 1 S. 1 Feuerwehrgesetz definiert: „Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.“ Um die Leistungsfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehr ausgehend von einem strategischen Ansatz sicherstellen zu können, braucht es einen Feuerwehrbedarfsplan. Er lässt auf Basis einer soliden Bestandsanalyse Aussagen über den künftigen Bedarf in allen Aufgabenbereichen der Feuerwehr zu.

Gemeinsam mit versierten Experten aus dem Bereich der hauptamtlichen Feuerwehren unterstützt die Gt-service Städte und Gemeinden bei der Feuerwehrbedarfsplanung.

 

Ihr Ansprechpartner:

Wolfram Stähle
Referent

Tel.   (0711) 22572-59
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