Da, wenn's brennt.
Feuerwehrfahrzeuge zeitnah und bedarfsorientiert beschaffen.
Die Gt-service bietet technisch-wirtschaftliche Unterstützung bei der Durchführung europaweiter Ausschreibungen gemeindlicher Feuerwehrfahrzeuge an.
Das Dienstleistungsangebot der Gt-service umfasst einen Beratungsprozess, der unter Anwendung der geltenden technischen und rechtlichen Normen u.a. die folgenden Einzelschritte beinhaltet:
- Prüfung vorhandener Unterlagen und Daten
- Vor-Ort-Analyse des auszuschreibenden Fahrzeugs unter Beteiligung von Feuerwehr und Verwaltung
- Vermittlung zwischen den berechtigten Interessen von Verwaltung und Feuerwehr
- Unterstützung bei der Erarbeitung vollständiger Vergabeunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung
- Unterstützung bei der Durchführung des vollelektronischen europaweiten Verfahrens unter Nutzung eines online-basierten Vergabeportals
- Beratung und Begleitung der Angebotswertung
- Operative Umsetzung der Bieterkommunikation, insbesondere die erforderlichen Bekanntmachungen, Bieterschreiben und die Zuschlagserteilung
Durch die vorhandene praktische Fachkompetenz kann auf die jeweiligen Anforderungen und Wünsche der Kommunen individuell eingegangen werden, ohne den Blick auf die Wirtschaftlichkeit zu verlieren.
Ihre Vorteile bei einer Beauftragung der Gt-service:
- Fachkompetente Unterstützung im komplexen europaweiten Verfahren unter Anwendung der geltenden technischen und rechtlichen Normen,
- Umfassende inhaltliche Betreuung und Beratung,
- Technischer und wirtschaftlicher Interessenausgleich zwischen Verwaltung und Feuerwehr,
- Als Vergabestelle ist die Stadt/Gemeinde jederzeit Herrin des Verfahrens.
Einzel- und Bündelausschreibungen
Neben den Unterstützungsleistungen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen von Einzelausschreibungen umfasst das Angebot der Gt-service zudem gebündelte Sammelbeschaffungen mehrerer Fahrzeuge für einen oder mehrere kommunale Auftraggeber (Bündelausschreibungen). Die sich im Rahmen einer Sammelbeschaffung ggf. ergebenden vorteilhaften Fördereffekte gemäß Ziffer 5.4.3 der VwV-Z-Feu können in diesem Zusammenhang von kommunalem Interesse sein.
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