Wir unterstützen Sie bei der Hochwasseralarm- und -einsatzplanung.
Die Gt-service unterstützt Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Hochwasseralarm- und –einsatzplänen. Das Vorliegen eines solchen Plans ist seit 2015 Voraussetzung für einige Fördertatbestände der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Baden-Württemberg.
Folgende Leistungen können bei der Gt-service beauftragt werden:
- Auswertung der vom Hochwasser aus Gewässern betroffenen Flächen
- Zusammenstellung der Beteiligten im Hochwasserfall
- Erarbeitung von Vorschlägen für Gefährdungsszenarien, dabei sind für die Phase Hochwasseralarm bis zu drei Alarmstufen im Honorarangebot enthalten
- Zusammenstellung von Maßnahmen zur Hochwassergefahrenabwehr für die festgelegten Szenarien und Besprechung mit dem Auftraggeber
- Zusammenstellung eines Alarm- und Einsatzplanes
Der konkrete Alarm- und -Einsatzplan weist dann folgende Bestandteile auf:
- Textliche Einführung in den Alarm- und Einsatzplan
- Alarmplan mit grafischer Darstellung der Alarmierungswege
- Adressen- und Telefonverzeichnis (dienstlich und privat) mit Erreichbarkeiten aller Beteiligten
- Einsatzplan (tabellarisch) und Zusammenstellung der Hilfsmittel und Geräte und deren Lagerorte
Haben Sie Bedarf?
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Bitte beachten Sie:
Die Erstellung eines Hochwasseralarm- und -einsatzplanes ist nach den neuen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg (2015) unbedingte Voraussetzung um entsprechende Zuwendungen für Hochwasserschutzbauten zu erhalten.