Gut aufgestellt.
Mit den Betriebs- und Organisationshandbüchern der Gt-service.

Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bietet in Kooperation mit technisch erfahrenen Beratern die Einführung eines Betriebs- und Organisationshandbuches (BOH) an:

  • für Wasserversorgungsunternehmen (BOH Wasser)
  • für Abwasserentsorgungsunternehmen (BOH Abwasser)

Warum sollten sich Unternehmen der Wasserwirtschaft über ein BOH Gedanken machen?

Unternehmen der Wasserwirtschaft (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) haben für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen Sorge zu tragen und müssen dazu eine funktionierende betriebliche Organisation schaffen und diese in einer übersichtlichen Zusammenfassung auch dokumentieren. Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann bei Schadensfällen zur persönlichen Haftung und zu strafrechtlichen Konsequenzen für die verantwortliche Unternehmensleitung führen.

Dem kann durch die Aufstellung und Führung eines individuell an die Organisationsstrukturen angepassten Betriebs- und Organisationshandbuches, das den bestehenden Dokumentationspflichten der Unternehmen Rechnung trägt, begegnet werden.


Referenzen:

Über 100 Unternehmen in Baden-Württemberg haben mit der Gt-service bereits ein Betriebs- und Organisationshandbuch Wasserwirtschaft erstellt. Gehören Sie auch dazu!

 

Betriebs- und Organisationshandbuch Wasser (BOH Wasser)

Die Gt-service schafft mit der Erstellung eines anerkannten Betriebs- und Organisationshandbuches die Voraussetzungen für ein optimales Organisations- und Sicherheitsmanagement von Wasserversorgungsunternehmen.

Betriebs- und Organisationshandbuch Abwasser (BOH Abwasser)

Die Gt-service schafft mit der Erstellung eines anerkannten Betriebs- und Organisationshandbuches (BOH) die Voraussetzungen für ein optimales Organisations- und Sicherheitsmanagement von Abwasserbeseitigungsunternehmen.

Stichprobenverfahren für Hauswasserzähler

Die Gt-service bietet gemeinsam mit der Landeswasserversorgung für interessierte Kommunen und deren selbstständige oder unselbstständige Einrichtungen die Durchführung eines Stichprobenverfahrens für Hauswasserzähler an. Dies stellt eine kostengünstige Alternative zum Austausch des kompletten Zählerbestands nach Ende der Eichfrist von 6 Jahren dar.