Stichprobenverfahren für Kaltwasserzähler

Die Gt-service bietet für interessierte Kommunen und deren selbstständige oder unselbstständige Einrichtungen die Durchführung eines Stichprobenverfahrens für Kaltwasserzähler an. Dies stellt eine kostengünstige Alternative zum Austausch des kompletten Zählerbestands nach Ende der Eichfrist von 6 Jahren dar.

Was ist ein Stichprobenverfahren?

Mit geeichten Wasserzählern darf ein Wasserversorgungsunternehmen sechs Jahre lang mit seinen Kunden abrechnen. Die Zähler können aber länger als sechs Jahre im Netz verbleiben, wenn eine messtechnische Prüfung von wenigen ausgewählten Zählern – Stichprobenprüfung – bestanden wird. Bei Bestehen der Stichprobenprüfung dürfen alle Wasserzähler des gesamten Loses weitere drei Jahre im Netz verbleiben.

Was bringt ein Stichprobenverfahren?

Die Durchführung eines Stichprobenverfahrens bietet den Vorteil, dass sich die Eichgültigkeitsdauer der Wasserzähler ohne Ausbau um weitere drei Jahre verlängert. Dies wiederum führt zu einer deutlichen Kostensenkung für das Wasserversorgungsunternehmen und auch für den Verbraucher. Die Resonanz der Kommunen zeigt, dass jedes Jahr mehr Kunden dieses Verfahren nutzen wollen. Im Schnitt der letzten Jahre haben etwa 75 Prozent der Teilnehmer das Verfahren bestanden. Damit konnte die Eichfrist von ca. 150.000 Zählern verlängert werden, was für die bislang teilnehmenden Kommunen eine Kosteneinsparung von insgesamt ca. 1,6 Mio. Euro bedeutete.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

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Ihre Ansprechpartnerin:

Tanja Sternhuber
Referentin

Tel.   (0711) 22572-62
Mail: sternhuber@gtservice-bw.de